Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
Landratsamt Enzkreis Forstamt
Östliche Karl-Friedrich-Strasse 58
75175 Pforzheim
Holzverkaufsstelle:
Konrad von Wedel
Telefon: 07231 308-1873
E-Mail: holzverkaufsstelle@enzkreis.de
Pressestelle
Jürgen Hörstmann
E-Mail: pressestelle@enzkreis.de
Landratsamt Enzkreis ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Landratsamt Enzkreis
Landrat Bastian Rosenau
Zähringerallee 3
75177 Pforzheim
Telefon: 07231 308-0
Telefax: 07231 308-9417
E-Mail: landratsamt@enzkreis.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE144190080
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bildlizenzen
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Urheberrecht
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Elektronik-Anpassungsgesetz
Mit Wirkung zum 1. März 2005 trat das „Gesetz zur Anpassung des Verwaltungsverfahrensrechts an die moderne elektronische Kommunikation und zur Änderung des Landespersonalausweisgesetzes (Elektronik-Anpassungsgesetz – EAnpG)“ in Kraft. Wegen noch nicht ausreichender technischer Infrastruktur für die Handhabung von E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz bietet das Landratsamt Enzkreis diesen Zugang derzeit noch nicht an. Falls im Verwaltungsverfahren die Schriftform (mit oder ohne Unterschrift) vorgeschrieben ist, stellt die Übermittlung von Informationen per E-Mail keinen Ersatz für die Schriftform dar. Dies gilt auch für die Übermittlung von elektronischen Formularen. Die elektronische Übermittlung von Willenserklärungen (z.B. Anträge, Beschwerden usw.) oder anderen Informationen (z.B. Terminvereinbarungen, Anfragen usw.) begründet keinen Anspruch auf Verwaltungshandeln. Da elektronische Nachrichten verfälscht, umgeleitet oder gelöscht werden können, ohne dass hiervon der Sender oder Empfänger Kenntnis erhält, sind solche Mitteilungen generell nicht rechtswirksam.
Quelle:
eRecht24.deDD